Was bedeutet Präqualifizierung?
Bis zum 31.3.2007 gab es im Bereich der Gesundheitshandwerke die sogenannte Kassenzulassung, ein Verfahren, welches jedem Betriebsinhaber, der zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen liefern wollte, bekannt ist.
Durch eine Gesetzesänderung wurde das Zulassungsverfahren abgeschafft und für alle Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich das Instrument der Präqualifizierung eingeführt. Damit kann und soll die Eignung eines Leistungserbringers bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses mit den gesetzlichen Krankenkassen nachgewiesen werden.
Die Organisation des Präqualifizierungsverfahrens wurde in den letzten Jahren durch den GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Leistungserbringerorganisationen auf Bundesebene festgelegt und wird nun umgesetzt.
Die Präqualifizierung ist ein bundesweit einheitliches Verfahren und gilt für alle Krankenkassen. Alle Unterlagen werden nur einmal eingereicht und geprüft. Bei erfolgreich durchlaufener Präqualifizierung eines Leistungserbringers haben somit alle gesetzlichen Krankenkassen von der Eignung des Leistungserbringers auszugehen. Trotzdem ist zu beachten, dass die Präqualifizierungsbestätigung nicht automatisch zu einem Vertragsabschluss führt.
Muss ich meinen Betrieb präqualifizieren lassen?
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Eignung der Leistungserbringer zu prüfen. Laut Gesetz können Vertragspartner der Krankenkassen nur Leistungserbringer sein, die „...die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.“
Wird nun das Präqualifizierungsverfahren durchlaufen, können individuelle Eignungsprüfungen jeder einzelnen Krankenkasse für jede Betriebsstätte, mit der zu Lasten der GKV geliefert werden soll, vermieden werden.
Dieses Verfahren bietet somit jedem Betrieb die Möglichkeit, die Eignungsprüfungen jeder einzelnen Krankenkasse zu vermeiden, indem ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen wird, dessen Ergebnis jede Krankenkasse zu akzeptieren hat. Der Verwaltungsaufwand für den einzelnen Betrieb wird somit geringer.
FAZIT:
Wenn ein Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse liefern möchte, muss entweder ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen werden, oder die Eignung muss jeder einzelnen Krankenkasse separat nachgewiesen werden.
Gültigkeit einer Präqualifizierung
Eine Präqualifizierung behält ihre Gültigkeit für fünf Jahre.
Um eine Präqualifizierung aufrecht zu erhalten, müssen 6 Monate vor Ablauf aktualisierte Unterlagen vorgelegt werden. Es wird dann eine Folge-Präqualifizierung durchgeführt.
Maßgebliche Änderungen
Maßgebliche Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei der Erteilung einer Bestätigung vorgelegen haben, sind der AO-Präqualifizierungs GmbH durch den präqualifizierten Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen.
Maßgebliche Änderungen sind:
- Wechsel des Inhabers eines Einzelunternehmens
- Wechsel des fachlichen Leiters bzw. für die Leistungserbringung verantwortlichen Person
- Standortwechsel
- Maßgebliche räumliche Änderungen, die die Präqualifizierungskriterien berühren
- Veränderung, Erweiterung des Lieferbereiches
- Auflösung des Unternehmens oder Insolvenz
- Änderungen, die in den von GKV-Spitzenverband herausgegebenen Präqualifizierungskriterien als maßgeblich gekennzeichnet sind.
