Betriebsbegehungen
- Im Versorgungsbereichen 25 (Augenoptik) werden zur erstmaligen Feststellung, ob die sachlichen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden, Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung verlangt. Dies gilt für Neubetriebe oder bei Bezug von neuen Räumlichkeiten.
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Die Art und der Umfang der zu erbringenden Nachweise ist dem Kriterienkatalog zu entnehmen (siehe Downloads)
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Die Begehung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen sowie Erfahrungen mit den einzelnen Medizinprodukten und Hilfsmittelversorgungen haben.
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Über die Betriebsbegehungen ist ein Protokoll gemäß dem Anhang dieser Empfehlungen zu fertigen.
Die
AO-Präqualifizierungs-GmbH entscheidet nach Maßgabe der
Präqualifizierungskriterien, ob eine Betriebsbegehung erforderlich
ist. Sie beauftragt in diesem Zusammenhang externe Stellen, welche in
der Lage sind, die obengenannten Kriterien zu erfüllen.
