Entgeltstruktur der AO-Präqualifizierungs-GmbH

Die AO-Präqualifizierungs-GmbH bietet ausschließlich die Durchführung von Präqualifizierungen  im Bereich der Produktgruppe 25 – Sehhilfen – an.

Der Versorgungsbereich Produktgruppe 25 ist unterteilt in folgende Versorgungsteilbereiche:

  • 25 A Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen; Produktgruppen: 25.21.01-35, 25.21.90
  • 25 B Schieltherapeutika; Produktgruppen: 25.21.36.0-3
  • 25 C Okklusionspflaster, Uhrglasverbände; Produktgruppen: 25.21.36.4, 25.21.37.0
  • 25 D Kontaktlinsen; Produktgruppen: 25.21.50-61
  • 25 E Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer; Produktgruppen: 25.21.80-84, 02.40.07.3
  • 25 F Elektronisch vergrößernde Sehhilfen, Leseständer; Produktgruppen: 25.21.85, 02.40.07.3

Leistungen der AO-Präqualifizierungs-GmbH

Entgelt für Grundleistung inklusive aller Versorgungsteilbereiche innerhalb der Produktgruppe 25 (Erstpräqualifizierung)
  • Prüfung der Unterlagen
  • Aktenverwaltung/Administration/Archivierung der Unterlagen
  • Durchführung des üblichen Schriftverkehrs
  • Anhörung vor ablehnender Entscheidung
  • Erteilen der Bestätigung
  • Übermittlung der Daten an den GKV-Spitzenverband
  • Information über ablaufende Dokumente

147,00 €
Entgelt bei nachträglicher Erweiterung der Präqualifizierung (Neuaufnahme eines oder mehrerer Versorgungsteilbereiche der Produktgruppe 25)
  • Prüfung der Unterlagen
  • Aktenverwaltung/Administration/Archivierung der Unterlagen
  • Durchführung des üblichen Schriftverkehrs
  • Anhörung vor ablehnender Entscheidung
  • Erteilen der Bestätigung
  • Übermittlung der Daten an den GKV-Spitzenverband
  • Information über ablaufende Dokumente

45,00 €
Entgelt für Betriebsbegehungen (falls notwendig)
  • Überprüfung der Räumlichkeiten
  • Überprüfung des Inventars

150,00 €
Entgelt für Änderungen

(z. B. Änderung der Stammdaten, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

 

60,00 €
Sonderentgelt für außergewöhnliche Leistungen

Sollte sich ein besonderer Aufwand ergeben (umfangreiche Aktenführung, wiederholtes Nachfordern der Unterlagen,besonderer Beratungsbedarf über das Verfahren, Aussetzen des Verfahrens und spätere Fortführung), der in der Verantwortung desAntragstellers liegt, kann der tatsächliche Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt werden. Er ist konkret zu spezifizieren.

Bei außergewöhnlich umfassendem Schriftverkehr, der in der Verantwortung des Antragstellers liegt, kann ein Sonderentgelterhoben werden, das dem tatsächlichen Mehraufwand entspricht. Hierüber ist der Antragsteller während des Verfahrens zu informieren.

 

Entgelt nach Aufwand
Entgelt für Grundleistung inklusive aller Versorgungsteilbereiche innerhalb der Produktgruppe 25 (Folgepräqualifizierung)
  • Prüfung der Unterlagen
  • Aktenverwaltung/Administration/Archivierung der Unterlagen
  • Durchführung des üblichen Schriftverkehrs
  • Anhörung vor ablehnender Entscheidung
  • Erteilen der Bestätigung
  • Übermittlung der Daten an den GKV-Spitzenverband
  • Information über ablaufende Dokumente
 

Sämtliche Entgelte verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Bestimmungen.