Leistungen der PQ-GmbH
Wir bieten unsere Dienstleistung in allen Fragen der Präqualifizierung an.
Dies umfasst
insbesondere die folgenden Bereiche:
- Erstpräqualifizierung
- Folgepräqualifizierung
- Änderung oder Erweiterung der Präqualifizierung
Folgende weitere
Leistungen sind hierin enthalten:
- Möglichkeit einer EDV-gestützten Antragseinreichung und Antragsbearbeitung – die Antragstellung inklusive Übermittlung der Nachweisdokumente kann über das Internet – online - erfolgen
- Einfaches Herunterladen und ggf. Ausdruck eines Antrages sowie weitere benötigte Formulare wie Muster von Eigenerklärungen etc. (siehe Download-Bereich)
- Auf Wunsch wird das Antragsformular auch per Post oder Email an den Antragsteller geschickt
- Abwicklung der Präqualifizierung gemäß der vorgegebenen Fristen (siehe Ablauf)
- Rechtzeitige Erinnerung an ablaufende Fristen (z.B. Nachreichung von Dokumenten, Folgeantrag)
- Übertragung der Daten an den GKV-Spitzenverband
In bestimmten Fällen ist die PQ-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen
- einzuschränken
- auszusetzen
- zurückzuziehen.
Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungsvoraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind zum Beispiel wenn:
- unzutreffende Nachweise vorgelegt wurden
- nach Ablauf der 5-Jahres-Frist keine aktuellen Nachweise vorgelegt wurden
- eingetretene „maßgebliche“ Änderungen (siehe dort) der Präqualifizierungsstelle nicht gemeldet wurden.
Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.ä. beizubringen. Die Gründe, die zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme führen würden, sind hierbei von der Präqualifizierungsstelle anzugeben.
Siehe hierzu auch den Anhang III des Präqualifizierungsvertrags im Bereich Download.
