Unsere Leistungen
Erstpräqualifizierung
Sie benötigen erstmalig eine Präqualifizierung für die Augenoptik und/oder Hörakustik? Gerne unterstützen wie Sie hierbei!
Folgepräqualifizierung
Egal, ob Sie bereits unser Kunde sind oder zu uns wechseln möchten, wir begleiten Sie gerne bei allen Folgepräqualifizierungen.
Änderung oder Erweiterung
Sie haben eine neue fachliche Leitung, ziehen um oder möchten einen Versorgungsbereich hinzunehmen? Geben Sie uns gerne Bescheid.
Rechtzeitige Erinnerung
Ein halbes Jahr vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung melden wir uns bei Ihnen, sodass wir gemeinsam rechtzeitig Ihre nahtlose Folgepräqualifizierung angehen können.
Datenübertragung
Haben Sie das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, übertragen wir Ihre Präqualifizierungsdaten an die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes.
Austausch auf Augenhöhe
Wir beschäftigen Augenoptiker und Hörakustiker, die verstehen, wovon Sie reden. Bei uns zählt der persönliche Kontakt!
Unser Angebot
Die AO-Präqualifizierungs-GmbH bietet gemäß ihrer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Präqualifizierungen für die folgenden Versorgungsbereiche an:
25A15: | Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen |
25B15: | Schieltherapeutika |
25C15: | Okklusionspflaster, Vorhänger/Übersetzbrille, sonstige Hilfsmittel bei Augenerkrankungen |
25D15: | Kontaktlinsen |
25E16: | Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer |
25F15: | Bildschirmlesegeräte, Kamerasysteme, Leseständer |
13: | Hörhilfen |
16B: | Signalanlagen für Gehörlose |
Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung
In bestimmten Fällen ist die AO-Präqualifizierungs-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen.
Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungs-
voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind. Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.Ä. beizubringen.