Präqualifizierungsvoraussetzungen
Um ein Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen zu können, muss der antragstellende Betrieb gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in den sogenannten Präqualifizierungskriterien zusammengefasst, die der GKV-Spitzenverband verabschiedet hat.
Die Präqualifizierungskriterien gliedern sich in:
Allgemeine Voraussetzungen
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Insolvenzfreiheit
- Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Bestätigung der Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Datenschutzerklärung
- Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden eingehalten
- Angabe des Institutionskennzeichens (IK)
Berufliche Voraussetzungen
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Die Anforderungen an die Qualifikation des fachlichen Leiters/ der verantwortlichen Person werden erfüllt.
Die Nachweise werden als Kopien der entsprechenden Dokumente bzw. als Eigenerklärung eingereicht.
Räumliche/sachliche Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen sind je nach Versorgungsbereich unterschiedlich und im Bereich Downloads als pdf-Datei herunterzuladen.
Die Nachweise werden als Kopien der entsprechenden Dokumente (z.B. Mietvertrag) bzw. Photos sowie als Eigenerklärung eingereicht.
Bei Betriebsneugründungen oder einem Wechsel der Geschäftsräume ist eine Betriebsbegehung vorgeschrieben.
