Präqualifizierungsvoraussetzungen

Um ein Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen zu können, muss der antragstellende Betrieb gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in den sogenannten Präqualifizierungskriterien zusammengefasst, die der GKV-Spitzenverband verabschiedet hat.

Die Präqualifizierungskriterien gliedern sich in:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Insolvenzfreiheit
  • Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
  • Bestätigung der Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
  • Datenschutzerklärung
  • Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden eingehalten
  • Angabe des Institutionskennzeichens (IK)

Berufliche Voraussetzungen

  • Die Anforderungen an die Qualifikation des fachlichen Leiters/ der verantwortlichen Person werden erfüllt.

Die Nachweise werden als Kopien der entsprechenden Dokumente bzw. als Eigenerklärung eingereicht.

 

Räumliche/sachliche Voraussetzungen

  • Die Voraussetzungen sind je nach Versorgungsbereich unterschiedlich und im Bereich Downloads als pdf-Datei herunterzuladen.

Die Nachweise werden als Kopien der entsprechenden Dokumente (z.B. Mietvertrag) bzw. Photos sowie als Eigenerklärung eingereicht.

Bei Betriebsneugründungen oder einem Wechsel der Geschäftsräume ist eine Betriebsbegehung vorgeschrieben.