Ablauf der Präqualifizierung
1. Der Antrag
Um das Präqualifizierungsverfahren anzustoßen, muss zuallererst ein entsprechender Antrag bei der AO-Präqualifizierungs-GmbH eingehen. Dies kann per E-Mail, auf dem Postweg oder per Online-Antrag geschehen.
2. Die PQ-Vereinbarung
Kann der Antrag durch die AO-Präqualifizierungs-GmbH angenommen werden, erhalten die Kunden im nächsten Schritt die Vertragsunterlagen sowie Formulare und Informationen dazu, welche Nachweise zur Durchführung der Präqualifizierung beizubringen sind.
3. Die Präqualifizierung
Sobald der AO-Präqualifizierungs-GmbH die unterzeichnete Präqualifizierungsvereinbarung vorliegt, nimmt sie die Arbeit auf und prüft die vorliegenden Unterlagen und veranlasst das Vor-Ort-Audit, sofern dieses für den/die beantragten Versorgungsbereich/e erforderlich ist. Der Termin für diese sogenannte Begehung wird natürlich mit dem Betrieb abgestimmt. Die fachliche Leitung muss bei dem Vor-Ort-Audit anwesend sein.
4. Die PQ-Bestätigung
Kann das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Betrieb eine Präqualifizierungsbestätigung und die Präqualifizierungsdaten werden von der AO-Präqualifizierungs-GmbH an den GKV-Spitzenverband übermittelt.
Kann ein Präqualifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden – zum Beispiel, da der Präqualifizierungsstelle vom Betrieb nicht alle vom GKV-Spitzenverband geforderten Nachweise vorgelegt werden – kann der Leistungserbringer gegen die negative Präqualifizierungsentscheidung Einspruch erheben.
5. Überwachung
Nach der erfolgreichen Erst- oder Folgepräqualifizierung gehen alle Leistungserbringer in die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung. Das heißt, in ca. 20 und ca. 40 Monaten meldet sich die AO-Präqualifizierungs-GmbH wieder bei dem Betrieb, um die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Präqualifizierung zu prüfen.
6. Folgepräqualifizierung
Frühzeitig vor Ablauf der fünf Jahre, die eine Präqualifizierung maximal gültig ist, nimmt die AO-Präqualifizierungs-GmbH Kontakt zu ihren Kunden auf, um deren nahtlose Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Folgepräqualifizierung anzugehen.