Einspruch gegen eine ablehnende Entscheidung

Wenn der Präqualifizierungsantrag eines Leistungserbringers von der AO-Präqualifizierungs GmbH abgelehnt wurde, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen.

Jeder Leistungserbringer hat die Möglichkeit, bezüglich des Ergebnisses seines Verfahrens zur Erlangung oder Veränderung seiner Präqualifizierungsbestätigung Einspruch einzulegen, um strittige Beurteilungen zur Erfüllung der Präqualifizierungskriterien zu klären oder um Zweifelsfragen zum Verfahren oder zur Auslegung der Kriterien zu klären.

Nähere Erklärungen zum Ablauf des Einspruchsverfahrens finden Sie in Ihrer Präqualifizierungsvereinbarung.