Betriebsbegehungen
- Für die Teilbereiche 25A (Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen) und 25E (Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer) des Versorgungsbereichs 25 (Augenoptik) werden zur Feststellung, ob die sachlichen und räumlichen Anforderungen erfüllt werden, Betriebsbegehungen mit Inventarprüfung verlangt.
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Die Art und der Umfang der zu erbringenden Nachweise ist dem Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen (siehe auch im Download-Bereich FAQs und Erläuterungen Kunde).
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Die Begehung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen sowie Erfahrungen mit den einzelnen Medizinprodukten und Hilfsmittelversorgungen haben.
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Über die Betriebsbegehungen ist ein Protokoll zu fertigen.