Einsprüche und Beschwerden

Die AO-Präqualifizierungs-GmbH verfolgt bei ihrer Arbeit einen hohen Qualitätsanspruch, dennoch besteht natürlich die Möglichkeit, dass Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden sind. Ihnen steht der Weg einer Beschwerde oder eines Einspruchs offen.

Als Beschwerden werden negative Erklärungen gegenüber der AO-Präqualifizierungs-GmbH oder deren Dienstleistungen verstanden, sofern ein Fehler seitens der AO-Präqualifizierungs-GmbH zu vermuten ist.

Einsprüche wiederum stellen Sachverhalte dar, bei denen ein Leistungserbringer sich gegen eine getroffene Entscheidung durch die Präqualifizierungsstelle im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens ausspricht, verbunden mit der Forderung bzw. dem Verlangen, die Entscheidung zu prüfen.

Sowohl Beschwerden als auch Einsprüche müssen formell schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden, sie sind zu richten an:

AO-Präqualifizierungs-GmbH
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
E-Mail: info@augenoptik-pq.de

Alle Beschwerden und Einsprüche werden von uns vertraulich, konstruktiv und unparteilich behandelt.

 

Einsprüche

Bei einer negativen Präqualifizierungsentscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen.

Um die Anzahl der möglicherweise notwendigen gerichtlichen Klärungen klein zu halten und dem Leistungserbringer bei Zweifelsfragen eine Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung zu bieten, wurde ein Einspruchsverfahren eingerichtet.

Dabei wird eine neutrale Person, die nicht in den Vorgang einbezogen war, auf den sich der Einspruch bezieht, und in den vergangenen zwei Jahren auch keinen anderen Vorgang des Kunden bearbeitet hat, mit der Bearbeitung und der Bewertung des Einspruchs beauftragt. Das Einspruchsverfahren betrifft ausschließlich von dem Einspruchsführer gerügten Punkte. Der Rechtsweg bleibt von dem Einspruchsverfahren unberührt.

Der Eingang des Einspruchs muss formell schriftlich erfolgen und spätestens 4 Wochen ab Zugang der Entscheidung, gegen die Einspruch erhoben wird, bei der AO-Präqualifizierungs-GmbH eingetroffen sein. Der Erhalt wird ebenfalls schriftlich bestätigt.

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Einspruchs eine Entscheidung getroffen. Das Ergebnis wird formell schriftlich an den Einspruchsführer übermittelt.

 

Beschwerden

Sollte aufgrund unserer Tätigkeiten im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens zu einer Unzufriedenheit Ihrerseits kommen, haben Sie die Möglichkeit schriftlich eine Beschwerde an uns zu richten. Der Eingang Ihrer Beschwerde wird ebenfalls schriftlich bestätigt.

Bezieht sich die Beschwerde auf eine der Präqualifizierungstätigkeiten, wird ein Mitarbeiter mit der Bearbeitung des Sachverhalts beauftragt, der nicht in den Vorgang einbezogen war, auf den sich die Beschwerde bezieht, und der auch in den vergangenen zwei Jahren keinen anderen Vorgang des Kunden bearbeitet hat. Damit soll eine neutrale und zügige Lösung der Problemstellung herbeigeführt werden.

Die Kommunikation zwischen dem Beschwerdeführer und dem Mitarbeiter wird dokumentiert. Das Beschwerdeverfahren ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.

Nachdem die Präqualifizierungsstelle alle für eine Entscheidung erforderlichen Informationen erfasst und verifiziert hat, informiert sie den Leistungserbringer formell schriftlich über das Ergebnis und die Beendigung des Beschwerdeverfahrens.

 

Kontaktieren Sie uns gerne

per E-Mail an
info@augenoptik-pq.de

per Telefon unter
+49 211 550 28 990