Leistungen der PQ-GmbH

Wir bieten unsere Dienstleistung in allen Fragen der Präqualifizierung für den Bereich 25 (Sehhilfen) an.

Dies umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Erstpräqualifizierung
  • Folgepräqualifizierung
  • Änderung oder Erweiterung der Präqualifizierung

Folgende weitere Leistungen sind hierin enthalten:

  • Rechtzeitige Erinnerung an ablaufende Fristen z.B. Folgeantrag    
  • Überwachung im vorgeschriebenen Umfang    
  • Übertragung der Daten an den GKV-Spitzenverband

In bestimmten Fällen ist die PQ-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen

  • einzuschränken    
  • auszusetzen    
  • zurückzuziehen.

Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungsvoraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel, wenn:

  • unzutreffende Nachweise vorgelegt wurden    
  • nach Ablauf der 5-Jahres-Frist keine aktuellen Nachweise vorgelegt wurden    
  • eingetretene „maßgebliche“ Änderungen (siehe unter "Allgemeines") der Präqualifizierungsstelle nicht gemeldet wurden.

Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.ä. beizubringen. Die Gründe, die zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme führen würden, sind hierbei von der Präqualifizierungsstelle anzugeben.