Unsere Leistungen

Erstpräqualifizierung

Sie benötigen erstmalig eine Präqualifizierung für die Augenoptik und/oder Hörakustik? Gerne unterstützen wie Sie hierbei!

Folgepräqualifizierung

Egal, ob Sie bereits unser Kunde sind oder zu uns wechseln möchten, wir begleiten Sie gerne bei allen Folgepräqualifizierungen.

Änderung oder Erweiterung

Sie haben eine neue fachliche Leitung, ziehen um oder möchten einen Versorgungsbereich hinzunehmen? Geben Sie uns gerne Bescheid.

Rechtzeitige Erinnerung

Ein halbes Jahr vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung melden wir uns bei Ihnen, sodass wir gemeinsam rechtzeitig Ihre nahtlose Folgepräqualifizierung angehen können.

Datenübertragung

Haben Sie das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, übertragen wir Ihre Präqualifizierungsdaten an die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes.

Austausch auf Augenhöhe

Wir beschäftigen Augenoptiker und Hörakustiker, die verstehen, wovon Sie reden. Bei uns zählt der persönliche Kontakt!

Unser Angebot

Die AO-Präqualifizierungs-GmbH bietet gemäß ihrer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Präqualifizierungen für die folgenden Versorgungsbereiche an:

25A15: Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen
25B15: Schieltherapeutika
25C15: Okklusionspflaster, Vorhänger/Übersetzbrille, sonstige Hilfsmittel bei Augenerkrankungen
25D15: Kontaktlinsen
25E16: Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer
25F15: Bildschirmlesegeräte, Kamerasysteme, Leseständer
13: Hörhilfen
16B: Signalanlagen für Gehörlose

Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung

In bestimmten Fällen ist die AO-Präqualifizierungs-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen.

Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungs-
voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind. Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.Ä. beizubringen.