Präqualifizierungsvoraussetzungen
Um ein Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen zu können, muss der antragstellende Betrieb gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind im sogenannten Kriterienkatalog und den jeweils aktuellen Empfehlungen zusammengefasst, die der GKV-Spitzenverband verabschiedet hat.
Die Präqualifizierungskriterien gliedern sich in:
Allgemeine Voraussetzungen
Es sind je nach beantragtem Versorgungsbereich verschiedene Eigenerklärungen einzureichen, zum Teil mit einer Beschreibung der im Betrieb getroffenen Massnahmen zu deren Sicherstellung.
Eine vollständige Liste finden Sie im Downloadbereich.
Formulare für die Eigenerklärungen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Einzureichende Dokumente:
- Gewerbeanmeldung
- Eintrag in die Handwerksrolle
- Berufsabschlusszeugnis
- Bestätigung einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gültiges Institutionskennzeichen
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Grundriss
- Inventarverzeichnis
Die Nachweise werden als Kopien der entsprechenden Dokumente eingereicht.
Nähere Erklärungen zu den einzelnen Dokumenten finden Sie im Downloadbereich bei den Arbeitshilfen
Falls notwendig werden die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen mit Hilfe einer Betriebsbegehung überprüft; diese Voraussetzungen sind je nach Versorgungsbereich unterschiedlich und im Bereich Downloads als pdf-Datei einzusehen und herunterzuladen.