Kosten der Präqualifizierung

Leistungen der AO-Präqualifizierungs-GmbH

Entgelt für die Grundleistung bei Erst- bzw. Folgepräqualifizierung aller beantragten Versorgungs(teil)bereiche

  • Erfassung der Stammdaten
  • Prüfung der Unterlagen
  • Aktenverwaltung / Administration / Archivierung der Unterlagen
  • Durchführung des üblichen Schriftverkehrs
  • Anhörung vor ablehnender Entscheidung
  • Erteilen der Bestätigung
  • Übermittlung der Daten an den GKV-Spitzenverband

397,00 Euro

Entgelt für die Überprüfung der räumlichen und sachlichen Ausstattung mittels einer Betriebsbegehung, sofern erforderlich

  • Terminabstimmung und Begehungskoordination
  • Überprüfung der Räumlichkeiten
  • Überprüfung des Inventars
  • Verarbeitung und Auswertung der Dokumente
350,00 Euro
(inkl. Reisekosten)

Entgelt für die Überprüfung der räumlichen und sachlichen Ausstattung ohne Betriebsbegehung mittels einer Fotodokumentation

  • Überprüfung der Räumlichkeiten und des Inventars (Fotodokumentation)
  • Verarbeitung und Auswertung der Dokumente
  • Aktenverwaltung / Administration / Archivierung der Unterlagen
150,00 Euro

Entgelt für die vorgeschriebene Überwachung mit Begehung

  • Überprüfung der Räumlichkeiten
  • Überprüfung des Inventars
  • Verarbeitung und Auswertung der Dokumente
  • Aktenverwaltung / Administration / Archivierung der Unterlagen
350,00 Euro
(inkl. Reisekosten)

Entgelt für die vorgeschriebene Überwachung mittels einer Fotodokumentation

  • Überprüfung der Räumlichkeiten und des Inventars (Fotodokumentation)
  • Verarbeitung und Auswertung der Dokumente
  • Aktenverwaltung / Administration / Archivierung der Unterlagen
150,00 Euro

Entgelt für Änderungen nach der Erteilung der PQ-Bestätigung

(z. B. Änderung der Stammdaten, Wechsel der fachlichen Leitung, Inhaberwechsel, Umzug, Erweiterung um einen weiteren Versorgungsteilbereich, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse)

Entgeld nach Aufwand
min. 60,00 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich Entgelt für eine Betriebsbegehung (inklusive Reisekosten), wenn diese für die Änderung erforderlich ist

350,00 Euro

Sonderentgelt für außergewöhnliche Leistungen

Entgelt nach Aufwand

Entgelt bei Abbruch des Verfahrens

Je nach bereits erbrachter Leistung zum Zeitpunkt des Abbruchs

min. 100,00 Euro

max. 747,00 Euro

In den Entgelten für Betriebsbegehungen sind die Reisekosten bereits enthalten. Sämtliche Entgelte verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Bestimmungen.