Unsere Leistungen

Erstpräqualifizierung

Sie benötigen erstmalig eine Präqualifizierung für die Augenoptik und/oder Hörakustik? Gerne unterstützen wie Sie hierbei!

Folgepräqualifizierung

Egal, ob Sie bereits unser Kunde sind oder zu uns wechseln möchten, wir begleiten Sie gerne bei allen Folgepräqualifizierungen.

Änderung oder Erweiterung

Sie haben eine neue fachliche Leitung, ziehen um oder möchten einen Versorgungsbereich hinzunehmen? Geben Sie uns gerne Bescheid.

Rechtzeitige Erinnerung

Ein halbes Jahr vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung melden wir uns bei Ihnen, sodass wir gemeinsam rechtzeitig Ihre nahtlose Folgepräqualifizierung angehen können.

Datenübertragung

Haben Sie das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, übertragen wir Ihre Präqualifizierungsdaten an die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes.

Austausch auf Augenhöhe

Wir beschäftigen Augenoptiker und Hörakustiker, die verstehen, wovon Sie reden. Bei uns zählt der persönliche Kontakt!

Unser Angebot

Die AO-Präqualifizierungs-GmbH ist nach der DIN EN ISO/IEC 17065:2013 als Präqualifizierungsstelle mit flexiblem Geltungsbereich der Kategorie B durch die DAkkS akkreditiert.
Die folgende Liste beinhaltet alle aktuellen Präqualifizierungsverfahren im akkreditierten Bereich.

Der AO-Präqualifizierungs-GmbH ist die Anwendung der hier aufgeführten Präqualifizierungsverfahren oder ihnen gleichzusetzenden Verfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen gestattet, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf. In der folgenden Tabelle werden die akkreditierten Präqualifizierungsverfahren aufgeführt, die innerhalb des flexiblen Geltungsbereichs durchgeführt werden:

 

25A15: Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen Scope 4
Augenoptik [Flex B]
25B15: Schieltherapeutika Scope 6
Weitere Versorgungsbereiche [Flex B]
25C15: Okklusionspflaster, Vorhänger/Übersetzbrille,
sonstige Hilfsmittel bei Augenerkrankungen
Scope 6
Weitere Versorgungsbereiche [Flex B]
25D15: Kontaktlinsen Scope 6
Weitere Versorgungsbereiche [Flex B]
25E16: Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer Scope 4
Augenoptik [Flex B]
25F15: Bildschirmlesegeräte, Kamerasysteme, Leseständer Scope 6
Weitere Versorgungsbereiche [Flex B]
07C: Blindenhilfsmittel Scope 6
Weitere Versorgungsbereiche [Flex B]
13A: Hörhilfen Scope 3
Hörakustik [Flex B]
13B: Signalanlagen Scope 3
Hörakustik [Flex B]

Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung

In bestimmten Fällen ist die AO-Präqualifizierungs-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen.

Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungs-
voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind. Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.Ä. beizubringen.