Unsere Leistungen
Erstpräqualifizierung
Sie benötigen erstmalig eine Präqualifizierung für die Augenoptik und/oder Hörakustik? Gerne unterstützen wie Sie hierbei!
Folgepräqualifizierung
Egal, ob Sie bereits unser Kunde sind oder zu uns wechseln möchten, wir begleiten Sie gerne bei allen Folgepräqualifizierungen.
Änderung oder Erweiterung
Sie haben eine neue fachliche Leitung, ziehen um oder möchten einen Versorgungsbereich hinzunehmen? Geben Sie uns gerne Bescheid.
Rechtzeitige Erinnerung
Ein halbes Jahr vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung melden wir uns bei Ihnen, sodass wir gemeinsam rechtzeitig Ihre nahtlose Folgepräqualifizierung angehen können.
Datenübertragung
Haben Sie das Präqualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, übertragen wir Ihre Präqualifizierungsdaten an die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes.
Austausch auf Augenhöhe
Wir beschäftigen Augenoptiker und Hörakustiker, die verstehen, wovon Sie reden. Bei uns zählt der persönliche Kontakt!
Unser Angebot
Die AO-Präqualifizierungs-GmbH ist nach der DIN EN ISO/IEC 17065:2013 als Präqualifizierungsstelle mit flexiblem Geltungsbereich der Kategorie B durch die DAkkS akkreditiert.
Die folgende Liste beinhaltet alle aktuellen Präqualifizierungsverfahren im akkreditierten Bereich.
Der AO-Präqualifizierungs-GmbH ist die Anwendung der hier aufgeführten Präqualifizierungsverfahren oder ihnen gleichzusetzenden Verfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen gestattet, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf. In der folgenden Tabelle werden die akkreditierten Präqualifizierungsverfahren aufgeführt, die innerhalb des flexiblen Geltungsbereichs durchgeführt werden:
25A15: | Gläser und Prismen, sonstige Sehhilfen | Scope 4 Augenoptik [Flex B] |
25B15: | Schieltherapeutika | Scope 6 Weitere Versorgungsbereiche [Flex B] |
25C15: | Okklusionspflaster, Vorhänger/Übersetzbrille, sonstige Hilfsmittel bei Augenerkrankungen |
Scope 6 Weitere Versorgungsbereiche [Flex B] |
25D15: | Kontaktlinsen | Scope 6 Weitere Versorgungsbereiche [Flex B] |
25E16: | Vergrößernde Sehhilfen, Leseständer | Scope 4 Augenoptik [Flex B] |
25F15: | Bildschirmlesegeräte, Kamerasysteme, Leseständer | Scope 6 Weitere Versorgungsbereiche [Flex B] |
07C: | Blindenhilfsmittel | Scope 6 Weitere Versorgungsbereiche [Flex B] |
13A: | Hörhilfen | Scope 3 Hörakustik [Flex B] |
13B: | Signalanlagen | Scope 3 Hörakustik [Flex B] |
Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung
In bestimmten Fällen ist die AO-Präqualifizierungs-GmbH verpflichtet, Präqualifizierungen einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen.
Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass die Präqualifizierungs-
voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt sind. Vor der Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme der Präqualifizierung wird dem Leistungserbringer eine angemessene Frist gesetzt, die ggf. notwendigen Nachweise o.Ä. beizubringen.